This is an old revision of the document!
(8) Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel wird folgendermaßen gebildet:
Die ermittelte Volkszahl der Gemeinden wird
vervielfacht. Zu diesen Beträgen wird bei Gemeinden, deren Einwohnerzahl im Bereich von 9 000 bis 10 000, von 18 000 bis 20 000 oder von 45 000 bis 50 000 liegt, bei Städten mit eigenem Statut jedoch nur bei solchen, deren Einwohnerzahl im Bereich von 45 000 bis 50 000 liegt, ein weiterer Betrag dazugezählt. Dieser beträgt bei Gemeinden bis 10 000 Einwohnern 110/201, bei den anderen Gemeinden 3 1/3 vervielfacht mit der Zahl, mit der die Einwohnerzahl die untere Bereichsgrenze übersteigt. Die länderweise Zusammenzählung der so ermittelten Gemeindezahlen ergibt die abgestuften Bevölkerungszahlen der Länder.
Die folgenden Studien wurden vom Bundesministerium für Finanzen zur Vorbereitung der Gespräche über eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs in Auftrag gegeben.
Dabei zeigt sich, dass das Modell des österreichischen Finanzausgleichs - bei einem hohen Komplexitätsgrad, einer im internationalen Vergleich niedrigen Aufgabenorientierung und vernachlässigbarer fiskalischer Äquivalenz – zwar umfassende Ausgleichs- und Umverteilungselemente beinhaltet, diese im Hinblick auf den Zielkonflikt zwischen Gleichheit und Effizienz auch ökonomisch problematisiert werden können, dass jedoch das österreichische Modell wenig Korrektur- und Ausgleichsmechanismen im Hinblick auf die spezifische Problematik des sozio-demografischen Strukturwandels bzw. Strukturschwäche ländlich- peripherer Kleinräume bietet.