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arbeitsgruppen:noe_go_1973_-_initiativantraege_mit_handyunterschrift

Initiativanträge per Handy-Signatur

Zielsetzung

Bürger sollen Initiativanträge selbst online erstellen und mit Handy-Signatur unterstützen können.

Hintergrund

Die NÖ Gemeindeordnung (NÖ GO 1973) ermöglicht allen Gemeindebürgern Initiativanträge einzubringen. Solche Anträge müssen im Gemeinderat behandelt und abgestimmt werden, wenn der Antrag mit den Unterschriften von so vielen wahlberechtigten Gemeindebürgern unterstützt wird, wie bei der letzten Wahl für die Besetzung eines Gemeinderatsmandats nötig gewesen sind (Wahlzahl).

Mit Unterschriften von 10 % der Wahlberechtigten kann nach NÖ GO 1973 auch eine Volksabstimmung erzwungen werden, die auch bindenden Charakter haben kann, wenn der Gemeinderat dazu vorher seine Genehmigung erteilt.

Derzeit ist das Unterschriftensammeln für so einen Initiativantrag noch mit sehr viel Laufarbeit verbunden. Eine Online-Plattform, über die man Initiativanträge anlegen und per elektronischer Unterschrift (Handyunterschrift) unterstützen kann, soll diesen Prozess stark vereinfachen und damit Initiativanträge zur Regel machen.

Kontakt

arbeitsgruppen/noe_go_1973_-_initiativantraege_mit_handyunterschrift.txt · Last modified: 2024/04/26 03:28 by 172.18.0.33