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Bürger sollen Initiativanträge selbst online erstellen und mit Handy-Signatur unterstützen können. | Bürger sollen Initiativanträge selbst online erstellen und mit Handy-Signatur unterstützen können. | ||
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Die NÖ Gemeindeordnung (NÖ GO 1973) ermöglicht allen Gemeindebürgern [[noe_go_initiativantrag|Initiativanträge]] einzubringen. Solche Anträge müssen im Gemeinderat behandelt und abgestimmt werden, wenn der Antrag mit den Unterschriften von so vielen wahlberechtigten Gemeindebürgern unterstützt wird, wie bei der letzten Wahl für die Besetzung eines Gemeinderatsmandats nötig gewesen sind (Wahlzahl). | Die NÖ Gemeindeordnung (NÖ GO 1973) ermöglicht allen Gemeindebürgern [[noe_go_initiativantrag|Initiativanträge]] einzubringen. Solche Anträge müssen im Gemeinderat behandelt und abgestimmt werden, wenn der Antrag mit den Unterschriften von so vielen wahlberechtigten Gemeindebürgern unterstützt wird, wie bei der letzten Wahl für die Besetzung eines Gemeinderatsmandats nötig gewesen sind (Wahlzahl). | ||
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Derzeit ist das Unterschriftensammeln für so einen Initiativantrag noch mit sehr viel Laufarbeit verbunden. Eine Online-Plattform, | Derzeit ist das Unterschriftensammeln für so einen Initiativantrag noch mit sehr viel Laufarbeit verbunden. Eine Online-Plattform, | ||
- | ===== Kontakt ===== | + | ====== Kontakt |
* Markus Kienast, mark@germs.at, | * Markus Kienast, mark@germs.at, | ||