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gruppen:finanzausgleich

Konsensgruppe Finanzausgleich

Kontakt

  • DI (FH) Markus Kienast
  • mark@germs.at
  • +43 699 18084401

Problembeschreibung und Zielsetzung

Es ist längst nicht mehr vertretbar, dass die Ballungszentren mehr Geld pro Kopf erhalten, wo doch Dinge wie der öffentliche Verkehr ohnehin gesondert abgegolten werden. Diese Regelung, die ursprünglich dem schnellen Wiederaufbau zerbombter Städte diente, ist heute nicht mehr vertretbar und widerspricht unserer Ansicht nach dem Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Bundesverfassung.

Aber auch generell entspricht der aktuelle Verteilungsschlüssel nicht mehr der heutigen Lebensrealität. Erhöhte Mobilität im Berufs- und Privatleben, wie auch eine positive Entwicklung des Wohlstands in den letzten 100 Jahren, wie auch die EU-Mitgliedschaft haben dazu geführt, dass die Österreicher heute zunehmend mehrere Lebensmittelpunkte haben.

Im Finanzausgleich müssen endlich auch gemeldete Nebenwohnsitze Berücksichtigung finden, denn speziell vor dem Hintergrund des Wiener Parkpickerls, das jetzt sogar auf alle Bezirke ausgeweitet wird, kommt es zunehmend zu Hauptwohnsitzverlegungen in die Bundeshauptstadt, auch wenn der wahre Lebensmittelpunkt weiter in NÖ verbleibt.

Recherche

§ 10 Abs. 8

(8) Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel wird folgendermaßen gebildet:

Die ermittelte Volkszahl der Gemeinden wird

  • bei Gemeinden mit höchstens 10 000 Einwohnern mit 1 41/67,
  • bei Gemeinden mit 10 001 bis 20 000 Einwohnern mit 1 2/3,
  • bei Gemeinden mit 20 001 bis 50 000 Einwohnern und
  • bei Städten mit eigenem Statut mit höchstens 50 000 Einwohnern mit 2
  • und bei Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern und der Stadt Wien mit 2 1/3

vervielfacht. Zu diesen Beträgen wird bei Gemeinden, deren Einwohnerzahl im Bereich von 9 000 bis 10 000, von 18 000 bis 20 000 oder von 45 000 bis 50 000 liegt, bei Städten mit eigenem Statut jedoch nur bei solchen, deren Einwohnerzahl im Bereich von 45 000 bis 50 000 liegt, ein weiterer Betrag dazugezählt. Dieser beträgt bei Gemeinden bis 10 000 Einwohnern 110/201, bei den anderen Gemeinden 3 1/3 vervielfacht mit der Zahl, mit der die Einwohnerzahl die untere Bereichsgrenze übersteigt. Die länderweise Zusammenzählung der so ermittelten Gemeindezahlen ergibt die abgestuften Bevölkerungszahlen der Länder.

Studien im Auftrag des Finanzministeriums

Die folgenden Studien wurden vom Bundesministerium für Finanzen zur Vorbereitung der Gespräche über eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs in Auftrag gegeben.

Dabei zeigt sich, dass das Modell des österreichischen Finanzausgleichs - bei einem hohen Komplexitätsgrad, einer im internationalen Vergleich niedrigen Aufgabenorientierung und vernachlässigbarer fiskalischer Äquivalenz – zwar umfassende Ausgleichs- und Umverteilungselemente beinhaltet, diese im Hinblick auf den Zielkonflikt zwischen Gleichheit und Effizienz auch ökonomisch problematisiert werden können, dass jedoch das österreichische Modell wenig Korrektur- und Ausgleichsmechanismen im Hinblick auf die spezifische Problematik des sozio-demografischen Strukturwandels bzw. Strukturschwäche ländlich- peripherer Kleinräume bietet.

Rechungshof

Medienspiegel

Position der Konsensgruppe

Gegenpositionen (zB. von ÖVP Gemeindebund)

gruppen/finanzausgleich.txt · Last modified: 2024/11/14 04:17 by 172.18.0.33